energieausweis für private und gewerbliche bauherrn
- da der energieausweis in der tiroler bauordnung rechtlich fixiert ist, müssen daher neubauten seit dem 1. januar 2008 und bestandsgebäude bei verkauf, vermietung oder verpachtung seit dem 1. januar 2009 einen gültigen energieausweis vorweisen.
- unser büro stellt mittels dem energieausweis den energiebedarf bzw. den verbrauch ihrer immobilie dar. auf diesem weg kann der marktwert des gebäudes bestimmt und diesen gegebenenfalls durch mögliche sanierungsmaßnahmen optimiert werden, um energie-kosten zu senken.